ESBO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 6 ESBO(zu § 25) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der FahrzeugeEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen Anlage 5(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen, Fundstelle: BGBl I 1972, 287) Anlage 5