§ 13 KHGSL§30RegV SL 2006
Vorzeitiger Baubeginn
Soweit aufgrund zwingender Umstände mit einer Maßnahme vor Erlass des Bewilligungsbescheides begonnen werden soll, kann einem entsprechenden Antrag entsprochen werden, soweit die Beachtung des zu erwartenden Ergebnisses des Prüfungsverfahrens gesichert ist. 5. Abschnitt: Auszahlung der Fördermittel