§ 5 KHGSL§30RegV SL 2006
Antragstellung
Für einzelne Investitionsmaßnahmen, die in den Investitionsplan aufgenommen sind und deren Gesamtkosten den Kostenrahmen des Investitionsplanes nicht übersteigen oder für die keine höhere Förderung als im Investitionsplan ausgewiesen beantragt wird, sind schriftlich oder elektronisch Förderanträge gemäß Anlage 2 dieser Verordnung zu stellen.