Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL XIV, ABSCHNITT 2
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 119 32009L0065Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen