Erwägungsgrund 5 32010L0013
Audiovisuelle Mediendienste sind gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsdienste. Ihre immer größere Bedeutung für die Gesellschaften, die Demokratie — vor allem zur Sicherung der Informationsfreiheit, der Meinungsvielfalt und des Medienpluralismus —, die Bildung und die Kultur rechtfertigt die Anwendung besonderer Vorschriften auf diese Dienste.