Erwägungsgrund 89 32010L0013
Ferner ist es erforderlich, jede audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Arzneimittel und ärztliche Behandlungen zu untersagen, die in dem Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der Mediendiensteanbieter unterworfen ist, nur auf ärztliche Verordnung erhältlich sind, und die Fernsehwerbung für alkoholische Erzeugnisse strengen Kriterien zu unterwerfen.