Erwägungsgrund 77 32010L0013
Die Frage der Sperrfristen für die Ausstrahlung von Kinospielfilmen ist in erster Linie im Rahmen von Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien oder Branchenvertretern zu regeln.
Die Frage der Sperrfristen für die Ausstrahlung von Kinospielfilmen ist in erster Linie im Rahmen von Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien oder Branchenvertretern zu regeln.