Erwägungsgrund 88 32010L0013
Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Zigaretten und Tabakwaren sollte ganz verboten werden, einschließlich indirekter Formen der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, die zwar nicht direkt das Tabakerzeugnis erwähnen, aber das Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Zigaretten und Tabakwaren durch Benutzung von Markennamen, Symbolen oder anderen Kennzeichen von Tabakerzeugnissen oder von Unternehmen, die bekanntermaßen oder hauptsächlich solche Erzeugnisse herstellen bzw. verkaufen, zu umgehen suchen.