Erwägungsgrund 50 32010L0013
Es sollten innerhalb eines Unionsrahmens Vorkehrungen getroffen werden, damit etwaige Rechtsunsicherheit und Marktstörungen vermieden werden und der freie Verkehr für Fernsehdienste mit der Notwendigkeit, einer möglichen Umgehung der zum Schutz eines rechtmäßigen allgemeinen Interesses erlassenen Maßnahmen zu begegnen, in Einklang gebracht wird.