Erwägungsgrund 66 32010L0013
Es ist wichtig, zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie nach angemessenen und in Einklang mit dem Unionsrecht stehenden Instrumenten und Verfahren zu suchen, um geeignete Maßnahmen zur Förderung der Tätigkeit und der Entwicklung der Produktion und des Vertriebs europäischer audiovisueller Werke, insbesondere in den Ländern mit niedriger Produktionskapazität oder begrenztem Sprachraum, zu ergreifen.