Erwägungsgrund 10 32014L0017
Diese Richtlinie sollte unabhängig davon gelten, ob der Kreditgeber oder Kreditvermittler eine natürliche oder eine juristische Person ist. Sie sollte jedoch nicht das Recht der Mitgliedstaaten berühren, im Einklang mit dem Unionsrecht die Rolle des Kreditgebers oder des Kreditvermittlers im Sinne dieser Richtlinie ausschließlich auf juristische Personen oder bestimmte Arten von juristischen Personen zu beschränken.