Erwägungsgrund 11 32014L0017
Da die Situation von Verbrauchern und Unternehmen nicht dieselbe ist, brauchen sie nicht im selben Umfang geschützt zu werden. Zwar müssen die Verbraucherrechte durch Vorschriften geschützt werden, von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, aber es sollte Unternehmen und Organisationen freistehen, andere Vereinbarungen einzugehen.