Erwägungsgrund 18 32014L0017
Unbesicherte Kreditverträge mit dem Zweck der Renovierung einer Wohnimmobilie mit einem Gesamtkreditbetrag von mehr als 75000 EUR sollten in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG fallen, um diesen Verbrauchern ein vergleichbares Maß an Schutz zu gewähren und Regelungslücken zwischen jener und dieser Richtlinie zu vermeiden. Die Richtlinie 2008/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.