Erwägungsgrund 45 32014L0017
Hat der Verbraucher einen besicherten Kreditvertrag für den Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks und ist die Laufzeit der Sicherheit länger als die des Kreditvertrags, und kann der Verbraucher entscheiden, das zurückgezahlte Kapital nach Unterzeichnung eines neuen Kreditvertrags wieder zu entnehmen, so sollte dem Verbraucher vor der Unterzeichnung des neuen Kreditvertrags ein neues, auf die spezifischen Merkmale des neuen Kreditvertrags gestütztes ESIS-Merkblatt mit Angabe des neuen effektiven Jahreszinses bereitgestellt werden.