Erwägungsgrund 16 32018L1808
Aufgrund der Besonderheiten audiovisueller Mediendienste, insbesondere ihres Einflusses auf die Meinungsbildung der Menschen, haben die Nutzer ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wer für den Inhalt dieser Dienste verantwortlich ist. Um die Meinungsfreiheit zu stärken und in der Folge den Medienpluralismus zu fördern und Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit leicht und unmittelbar Zugang zu Informationen über Mediendiensteanbieter haben. Insbesondere im Hinblick auf die Angaben, die zur Eigentümerstruktur und zu den wirtschaftlichen Eigentümern gemacht werden können, liegt die Entscheidung bei den einzelnen Mitgliedstaaten.