Erwägungsgrund 32 32018L1808
Der Fernsehmarkt hat sich gewandelt, und bei der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation wird daher insbesondere im Hinblick auf quantitative Vorschriften für lineare audiovisuelle Mediendienste und Produktplatzierung mehr Flexibilität benötigt. Das Aufkommen neuer Dienste, auch solcher ohne Werbung, hat zu einer größeren Auswahl für die Zuschauer geführt, die leicht zu anderen Angeboten wechseln können.