Erwägungsgrund 9 32018L1808
Die Verfahren und Voraussetzungen, die für die Beschränkung der Freiheit, audiovisuelle Mediendienste anzubieten und zu nutzen, gelten, sollten für lineare und nichtlineare Dienste gleich sein.
Die Verfahren und Voraussetzungen, die für die Beschränkung der Freiheit, audiovisuelle Mediendienste anzubieten und zu nutzen, gelten, sollten für lineare und nichtlineare Dienste gleich sein.