Erwägungsgrund 46 32018L1808
Die kommerzielle Kommunikation über Video-Sharing-Plattform-Dienste wird bereits durch die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, die unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowie irreführende und aggressive Praktiken in Diensten der Informationsgesellschaft verbietet.Was die kommerzielle Kommunikation auf Video-Sharing-Plattformen in Bezug auf Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse angeht, wird durch die bestehenden Verbote der Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie durch die für die kommerzielle Kommunikation in Bezug auf elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geltenden Verbote der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bereits ein ausreichender Schutz der Verbraucher vor Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen gewährleistet. Da die Nutzer beim Zugang zu audiovisuellen Inhalten zunehmend auf Video-Sharing-Plattform-Dienste setzen, muss — durch angemessene Angleichung der Bestimmungen für audiovisuelle kommerzielle Kommunikation zwischen allen Anbietern — ein ausreichendes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet werden. Es ist also wichtig, dass audiovisuelle kommerzielle Kommunikation auf Video-Sharing-Plattformen eindeutig als solche gekennzeichnet wird und dass dabei qualitative Mindestanforderungen beachtet werden.