Erwägungsgrund 52 32018L1808
Der Kontaktausschuss ist bestrebt, die wirksame Umsetzung der Richtlinie 2010/13/EU zu erleichtern, und sollte zu etwaigen praktischen Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie regelmäßig konsultiert werden. Der Kontaktausschuss sollte sich nicht nur mit den gegenwärtig vorliegenden Fragen der audiovisuellen Politik befassen, sondern auch mit wichtigen Entwicklungen, die sich in diesem Bereich vollziehen. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, bei der Benennung ihrer Vertreter mit Blick auf die Zusammensetzung des Kontaktausschusses ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben.