Erwägungsgrund 54 32018L1808
Da einer der Zwecke audiovisueller Mediendienste darin besteht, den Interessen von Einzelnen zu dienen und die öffentliche Meinung zu prägen, ist es entscheidend, dass solche Dienste Einzelpersonen und die Gesellschaft so vollständig wie möglich und mit dem größtmöglichen Grad an Vielfalt informieren. Dies kann nur erreicht werden, wenn redaktionelle Entscheidungen frei von jeglichem staatlichem Eingriff und jeglichem Eingriff nationaler Regulierungsbehörden oder -stellen bleiben, der über die bloße Rechtsumsetzung hinausgeht und der nicht der Gewährleistung eines gesetzlich geschützten Rechts dient, das ungeachtet eines spezifischen Standpunkts gewahrt werden muss.