Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
Um ein kohärentes Vorgehen und Rechtssicherheit für die Unternehmen und die Behörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollte der Begriff der „Aufstachelung zu Gewalt oder Hass“ in angemessenen Umfang im Sinne des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates verstanden werden.
Erwägungsgrund 17 32018L1808Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen