Erwägungsgrund 22 32019L1151
Die Mitgliedstaaten sollten ihren zuständigen Behörden, Personen oder Stellen auch gestatten können, durch ergänzende elektronische Kontrollen der Identität, der Rechts- und Geschäftsfähigkeit und der Rechtmäßigkeit zu überprüfen, ob alle für die Gründung von Gesellschaften erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Solche Kontrollen könnten unter anderem Videokonferenzen oder sonstige Online-Mittel umfassen, die eine audiovisuelle Echtzeitverbindung ermöglichen.