Erwägungsgrund 14 32019L1151
Ferner sollten die Mitgliedstaaten Personen, die eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eintragen möchten, unterstützen, indem sie bestimmte, prägnant dargelegte und nutzerfreundlich gestaltete Informationen über die Verfahren und Anforderungen für die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen und die Einreichung von Urkunden und Informationen, Bestimmungen über die Disqualifikation eines Geschäftsführers, sowie eine Übersicht über die Befugnisse und Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane von Gesellschaften über das zentrale digitale Zugangstor und gegebenenfalls über das E-Justiz-Portal bereitstellen.