Erwägungsgrund 29 32019L1151
Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen, sollte es möglich sein, mithilfe der Vernetzung der Register Informationen über Gesellschaften aller Rechtsformen auszutauschen, die gemäß nationalem Recht in den Registern der Mitgliedstaaten eingetragen sind. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, elektronische Kopien der Urkunden und Informationen zu Gesellschaften mit sonstigen Rechtsformen zu erstellen, die über dieses System der Registervernetzung ebenfalls zur Verfügung stehen.