Erwägungsgrund 19 32019L1151
Im Sinne der Achtung bestehender gesellschaftsrechtlicher Traditionen der Mitgliedstaaten ist es wichtig, ihnen Flexibilität bei der Art und Weise zu lassen, wie sie ein vollständig online funktionierendes System zur Gründung von Gesellschaften, zur Eintragung von Zweigniederlassungen und zur Einreichung von Urkunden und Informationen gewährleisten; dies gilt auch in Bezug auf die Rolle von Notaren oder Rechtsanwälten in allen Phasen eines solchen Online-Verfahrens. Angelegenheiten, die Online-Verfahren betreffen, die nicht von dieser Richtlinie erfasst werden, sollten weiterhin dem nationalen Recht unterliegen.