Erwägungsgrund 6 32019L1151
Die Kommission unterstrich in ihren Mitteilungen „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ und „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020: Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“, welche Rolle die öffentlichen Verwaltungen dabei spielen, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Tätigkeit aufzunehmen, online geschäftlich tätig zu sein und über die Grenzen hinaus zu expandieren. Im EU-eGovernment-Aktionsplan wurde insbesondere die Bedeutung der Verbesserung des Einsatzes digitaler Werkzeuge für die Erfüllung gesellschaftsrechtlicher Anforderungen anerkannt. Ferner sprachen sich die Mitgliedstaaten in der Erklärung von Tallinn zu elektronischen Behördendiensten vom 6. Oktober 2017 entschieden dafür aus, die Bemühungen um die Bereitstellung effizienter, nutzerorientierter elektronischer Verfahren in der Union zu intensivieren.