Erwägungsgrund 8 32019L1151
Um die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und um die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission zu reduzieren, sollten Verfahren eingerichtet werden, mit denen sich die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen vollständig online erledigen lässt. Gesellschaften sollten mit dieser Richtlinie nicht zur Nutzung dieser Verfahren verpflichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten allerdings beschließen können, alle oder einige Online-Verfahren verbindlich vorzuschreiben. Die derzeitigen Kosten und der Aufwand im Zusammenhang mit Gründungs- und Eintragungsverfahren entstehen nicht nur durch die für die Gründung einer Gesellschaft oder Eintragung einer Zweigniederlassung erhobenen Verwaltungsgebühren, sondern auch durch sonstige Anforderungen, die das Gesamtverfahren in die Länge ziehen, insbesondere wenn die physische Anwesenheit des Antragstellers vorgeschrieben ist. Zudem sollten Informationen über die betreffenden Verfahren online gebührenfrei bereitgestellt werden.