Erwägungsgrund 9 32019L1151
In der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der das zentrale digitale Zugangstor eingerichtet wird, sind allgemeine Regeln für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind, festgelegt. Mit der vorliegenden Richtlinie werden spezifische Vorschriften im Zusammenhang mit der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften, der Eintragung von Zweigniederlassungen und der Einreichung von Urkunden und Informationen durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen (im Folgenden „Online-Verfahren“) eingeführt, die nicht von der genannten Verordnung erfasst werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten spezifische Informationen zu Online-Verfahren gemäß der vorliegenden Richtlinie sowie Muster für die Errichtungsakte (im Folgenden „Muster“) auf den über das zentrale digitale Zugangstor zugänglichen Internetseiten bereitstellen.