Erwägungsgrund 25 32019L1151
Sonstige Formalitäten ohne gesellschaftsrechtlichen Bezug, die eine Gesellschaft erfüllen muss, um ihre Tätigkeit im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften aufzunehmen, sollten von den in dieser Richtlinie vorgesehenen, mit der Online-Gründung von Gesellschaften oder der Online-Eintragung von Zweigniederlassungen verbundenen Verpflichtungen unberührt bleiben.