Erwägungsgrund 13 32006R0952
Um eine ordnungsgemäße Handhabung der Quotenregelung zu erreichen, den monatlichen Zuckerverbrauch zu ermitteln und Versorgungsbilanzen zu erstellen, muss ein Instrument zum Informationsaustausch zwischen den zugelassenen Unternehmen und den Mitgliedstaaten einerseits sowie den Mitgliedstaaten und der Kommission andererseits geschaffen werden. Meldepflichtig sind Lagerbestände, Erzeugermengen und Anbauflächen.