Erwägungsgrund 22 32006R0952
Eine Gleichbehandlung aller Interessenten in der Gemeinschaft lässt sich nur sicherstellen, wenn die von den Interventionsstellen veranstalteten Ausschreibungen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden. In diesem Sinne sind die Voraussetzungen zu regeln, die eine bestimmungsgemäße Verwendung des Zuckers gewährleisten.