Art. 65 32007R0498
Das computergestützte System für den Datenaustausch enthält Informationen, die für die Kommission und die Mitgliedstaaten von gemeinsamem Interesse sind, und zumindest die folgenden für finanzielle Transaktionen erforderlichen Daten:
den Finanzierungsplan der operationellen Programme entsprechend dem Muster in Anhang I Teil B;
die Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge entsprechend dem Muster in Anhang IX;
die jährliche Stellungnahme zu einbehaltenen und wiedereingezogenen Beträgen bzw. noch ausstehenden Wiedereinziehungen gemäß dem Muster in Anhang X;
die jährlichen Vorausschätzungen der Zahlungsanträge entsprechend dem Muster in Anhang XIII;
den Finanzteil der jährlichen Durchführungsberichte und des abschließenden Durchführungsberichts entsprechend dem Muster in Anhang XIV Ziffer 3.3.
Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus enthält das computergestützte System für den Datenaustausch mindestens folgende für die Begleitung erforderlichen Unterlagen und Angaben von gemeinsamem Interesse:
den in Artikel 15 der Grundverordnung genannten nationalen Strategieplan;
das operationelle Programm zusammen mit etwaigen Änderungen entsprechend dem Muster in Anhang I Teil A;
die Entscheidungen der Kommission über die Beteiligung des EFF;
die jährlichen Durchführungsberichte und den abschließenden Durchführungsbericht entsprechend dem Muster in Anhang XIV;
die Prüfstrategie entsprechend dem Muster in Anhang V;
die Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems entsprechend dem Muster in Anhang XII Teil A;
die Berichte und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den Prüfungen entsprechend den Mustern in den Anhängen VI, VII und VIII sowie Anhang XII Teil B und die Korrespondenz zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten;
die Ausgabenerklärungen für den Teilabschluss entsprechend dem Muster in Anhang XI;
die jährliche Stellungnahme zu einbehaltenen und wiedereingezogenen Beträgen beziehungsweise noch ausstehenden Wiedereinziehungen entsprechend dem Muster in Anhang X.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Daten sind gegebenenfalls in dem in den Anhängen angegebenen Format übermitteln.