Art. 25g 32008R0889
Geschlossene Kreislaufanlagen für die Tierproduktion in Aquakultur sind verboten, ausgenommen für Brut- und Jungtierstationen oder für die Erzeugung von ökologischen Futterorganismen.
Aufzuchtanlagen an Land müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
bei Durchflussanlagen besteht die Möglichkeit, die Wasserwechselrate und die Wasserqualität des zufließenden und des abfließenden Wassers zu kontrollieren;
mindestens 5 % der Fläche am Rand der Anlage ( Teichrand ) bestehen aus natürlicher Vegetation.
Haltungseinrichtungen im Meer erfüllen folgende Voraussetzungen:
Wasserströmung, Wassertiefe und Wasseraustausch am gewählten Standort gewährleisten, dass Auswirkungen auf den Meeresboden und den umliegenden Wasserkörper auf ein Mindestmaß reduziert werden;
Design, Konstruktion und Wartung der Netzkäfige sind an die am Standort herrschenden Umweltbedingungen angepasst.
Das Wasser darf nur in Brut- und Jungtieranlagen künstlich erwärmt oder gekühlt werden. Natürliches Brunnenwasser kann auf allen Produktionsstufen zum Erwärmen oder Kühlen des Wassers verwendet werden.