Art. 4a 32016R1139
Referenzpunkte für die Bestandserhaltung
Die folgenden Referenzpunkte für die Bestandserhaltung zur Sicherung der vollen Fähigkeit zur Reproduktion der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände werden auf der Grundlage des Plans insbesondere vom ICES oder von einem ähnlichen unabhängigen wissenschaftlichen Gremium, das auf Unionsebene oder international anerkannt ist, angefordert:
a)
MSY Btrigger für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände;
b)
Blim für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände.