Erwägungsgrund 27 32017R1369
Die Marktüberwachung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ist nicht ausschließlich auf den Schutz von Gesundheit und Sicherheit gerichtet, sondern gilt auch für die Durchsetzung von Unionsrecht, mit dem andere öffentliche Interessen gewahrt werden sollen, darunter die Energieeffizienz. Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „20 Maßnahmen für sichere und regelkonforme Produkte für Europa: ein mehrjähriger Aktionsplan zur Überwachung von Produkten in der EU“ vom 13. Februar 2013 wurde die allgemeine Risikobewertungsmethode der Union aktualisiert, sodass sie alle Risiken abdeckt, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnung.