Erwägungsgrund 40 32017R1369
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie nach dem Schutzklauselverfahren der Union feststellen kann, ob eine nationale Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht, und damit sie detaillierte Anforderungen in Bezug auf die operativen Einzelheiten im Zusammenhang mit der Produktdatenbank festlegen kann. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.