Erwägungsgrund 7 32017R1369
Die Dämpfung der Energienachfrage ist eine der Schlüsselmaßnahmen der Europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit gemäß der Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2014. In der Rahmenstrategie für die Energieunion gemäß der Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 wurde ferner der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ hervorgehoben und die Notwendigkeit betont, das bestehende Unionsrecht im Energiebereich vollständig umzusetzen. Der Fahrplan für die Rahmenstrategie für die Energieunion gemäß jener Mitteilung sah für 2015 eine Überprüfung der Rahmenvorschriften für die Energieeffizienz von Produkten vor. Diese Verordnung verbessert den Rechts- und den Durchsetzungsrahmen im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnung.