Erwägungsgrund 5 32017R1369
Es sollte klargestellt werden, dass alle erstmals in der Union in Verkehr gebrachten Produkte, einschließlich importierter gebrauchter Produkte, in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Produkte, die zum zweiten oder ein weiteres Mal auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, sollten jedoch nicht dazu zählen.