Erwägungsgrund 30 32017R1369
Unbeschadet der Marktüberwachungspflichten der Mitgliedstaaten und der Pflicht der Lieferanten zur Überprüfung der Produktkonformität sollten die Lieferanten die erforderlichen Informationen über die Konformität ihrer Produkte elektronisch in der Produktdatenbank zur Verfügung stellen. Die für Verbraucher und Händler relevanten Informationen sollten im öffentlichen Teil der Produktdatenbank öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Informationen sollten als offene Daten zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwickler von mobilen Anwendungen und anderen Vergleichsinstrumenten sie nutzen können. Durch nutzerorientierte Instrumente, etwa einen dynamischen Quick-Response-Code (QR-Code) auf dem gedruckten Etikett, sollte ein einfacher Direktzugang zum öffentlichen Teil der Produktdatenbank ermöglicht werden.