Erwägungsgrund 31 32017R1369
Der Konformitätsteil der Produktdatenbank sollte strengen Datenschutzvorschriften unterliegen. Die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Unterlagen im Konformitätsteil sollten sowohl den Marktüberwachungsbehörden als auch der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Wenn einige der technischen Informationen so sensibel sind, dass es unangebracht wäre, sie in der Kategorie der technischen Unterlagen gemäß den nach dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten zu erfassen, sollten die Marktüberwachungsbehörden das Recht auf Zugang zu diesen Informationen nach Bedarf im Einklang mit der Pflicht zur Zusammenarbeit der Lieferanten oder über zusätzliche Teile der technischen Unterlagen, die von den Lieferanten freiwillig in die Produktdatenbank hochgeladen werden, behalten.