Erwägungsgrund 4 32017R1369
Die Richtlinie 2010/30/EU sollte durch eine Verordnung ersetzt werden, die im Wesentlichen den gleichen Geltungsbereich abdeckt, in der jedoch unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, der in den letzten Jahren bei der Energieeffizienz von Produkten erzielt wurde, einige Bestimmungen geändert und verbessert werden, um sie inhaltlich klarer zu fassen und zu aktualisieren. Da der Energieverbrauch von Verkehrsmitteln zur Personen- oder Güterbeförderung direkt und indirekt durch andere Rechtsakte und Maßnahmen der Union geregelt wird, sollten diese weiterhin vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden; dies gilt auch für Beförderungsmittel, deren Motor sich während des Betriebs am selben Ort befindet, wie etwa Aufzüge, Rolltreppen und Förderbänder.