Erwägungsgrund 22 32017R1369
Es ist notwendig, für eine klare und verhältnismäßige Aufteilung der Pflichten zu sorgen, die der Rolle jedes Akteurs im Liefer- und Vertriebsprozess entsprechen. Die Wirtschaftsakteure sollten für die Einhaltung der Vorschriften, die ihre jeweilige Rolle in der Lieferkette betreffen, verantwortlich sein und gewährleisten, dass sie nur Produkte auf dem Markt bereitstellen, die mit dieser Verordnung und den auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakten übereinstimmen.