Erwägungsgrund 3 32013R1380
Die Freizeitfischerei kann wesentliche Auswirkungen auf die Fischereiressourcen haben, weshalb die Mitgliedstaaten gewährleisten sollten, dass sie in einer Weise betrieben wird, die mit den Zielen der GFP vereinbar ist.
Die Freizeitfischerei kann wesentliche Auswirkungen auf die Fischereiressourcen haben, weshalb die Mitgliedstaaten gewährleisten sollten, dass sie in einer Weise betrieben wird, die mit den Zielen der GFP vereinbar ist.