Erwägungsgrund 21 32019R0125
Um Personal und andere Personen davor zu schützen, angespuckt zu werden, müssen Gefangene manchmal sogenannte Spuckschutzhauben tragen. Da eine solche Haube den Mund und häufig auch die Nase bedeckt, ist damit ein inhärentes Erstickungsrisiko verbunden. Bei Kombination mit Fesseln wie Handschellen besteht zudem das Risiko von Halsverletzungen. Die Ausfuhr von Spuckschutzhauben sollte daher kontrolliert werden.