Erwägungsgrund 25 32019R0125
Die Ausfuhrkontrollen für Oleoresin Capsicum (OC) und Pelargonsäurevanillylamid (Nonivamid, PAVA) sollten durch Kontrollen der Ausfuhr von bestimmten, diese Substanzen enthaltenden Gemischen ergänzt werden, die entweder als solche als handlungsunfähig machende oder reizende Stoffe oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden können. Bezugnahmen auf handlungsunfähig machende oder reizende chemische Stoffe sollten dahingehend ausgelegt werden, dass sie sich gegebenenfalls auch auf Oleoresin Capsicum und Gemische, die es enthalten, erstrecken.