Erwägungsgrund 18 32021R1149
In dem umfassenden Rahmen der Drogenstrategie der Union, die auf die ausgewogene gleichzeitige Verringerung von Angebot und Nachfrage setzt, sollten durch den Fonds Maßnahmen finanziell unterstützt werden, mit denen der Drogenhandel durch die Verringerung des Angebots und der Nachfrage verhindert und bekämpft werden soll, insbesondere Maßnahmen, die auf die Produktion, die Fertigung, die Extraktion, den Verkauf, die Beförderung, die Ein- oder Ausfuhr illegaler Drogen, sowie den Besitz und Kauf zum Zwecke des Drogenhandels, abzielen. Der Fonds sollte auch den Präventionsaspekten der Drogenpolitik Rechnung tragen. Um weitere Synergien und mehr Kohärenz im Bereich Drogen zu schaffen, sollten auf Drogen bezogene Elemente der Ziele, die im Zeitraum 2014-2020 unter das Programm „Justiz“ fielen, in den Fonds aufgenommen werden.