Erwägungsgrund 23 32021R1149
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollten Synergien und Kohärenz mit anderen Unionsfonds angestrebt werden und Überschneidungen zwischen Maßnahmen vermieden werden.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollten Synergien und Kohärenz mit anderen Unionsfonds angestrebt werden und Überschneidungen zwischen Maßnahmen vermieden werden.