Erwägungsgrund 68 32021R1149
Es ist sachgerecht, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates anzupassen.
Es ist sachgerecht, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates anzupassen.