Erwägungsgrund 44 32021R1149
In Anbetracht des grenzüberschreitenden Charakters von Maßnahmen der Union und um koordinierte Maßnahmen im Sinne eines höchstmöglichen Sicherheitsniveaus in der Union zu fördern, sollten die dezentralen Agenturen in Ausnahmefällen als Begünstigte von Unionsmaßnahmen — auch in Form von Finanzhilfen — förderfähig sein, sofern sie bei der Durchführung von Maßnahmen der Union helfen, die in die Zuständigkeit der betroffenen dezentralen Agenturen fallen und diese Maßnahmen nicht durch Beiträge der Union zum Haushalt dieser dezentralen Agenturen im Rahmen des Jahreshaushaltsplans abgedeckt sind. Um einen Mehrwert für die Union zu gewährleisten, sollte diese Unterstützung im Einklang mit den Prioritäten und Initiativen stehen, die von Organen der Union auf Unionsebene festgelegt wurden.