Erwägungsgrund 11 32024R0791
Aufgrund der Heterogenität von Derivaten sollte für sie eine separate Aufschubregelung von jener für andere Nichteigenkapitalinstrumente gelten. Während die Dauer der Aufschübe durch technische Regulierungsstandards auf der Grundlage des Umfangs des Geschäfts und der Liquidität der Derivatekategorie festgelegt werden sollte, sollte die ESMA bestimmen, welche Kategorien liquide und welche illiquide sind und ab welchem Umfang es möglich ist, die Veröffentlichung der Einzelheiten des Geschäfts aufzuschieben. Es ist angebracht, dass die ESMA die Bestimmung der liquiden und illiquiden Märkte auch auf die Ausnahme für Vorhandelstransparenz anwendet.